CompJur verrechnet ihre Dienstleistungen im Stundenaufwand. Dieser
bemisst sich nach der Wichtigkeit und Dringlichkeit der Angelegenheit.
Ferner berücksichtigen wir in Ausnahmefällen die finanzielle
Leistungsfähigkeit unserer Kunden. Sofern sachgerecht, kann ein Pauschalhonorar
vereinbart werden. Vor Inangriffnahme eines Mandates wird auf jeden Fall die Kostenseite
besprochen.
Weitere Hinweise zu den Kosten finden Sie in unseren Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.