BGbluesn4.jpg (639 Byte)Internet | E-Commerce | Verträge | Interessenvertretung | Gutachten | Schiedsrichter

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Haben Sie ein Rechtsproblem im IT-Bereich und wissen nicht mehr weiter? Möchten Sie etwa wissen, welche Werbung Sie auf Ihrer Homepage betreiben können? Oder möchten Sie wissen, wie Sie Ihre Software rechtlich schützen können?

CompJur leistet umfassende Rechtsberatung. Das Schwergewicht liegt in folgenden Bereichen:


Internet

Sie haben erkannt, dass eine Präsenz Ihrer Firma im Internet in der heutigen Zeit unabdingbar geworden ist. Sie möchten Ihre Produkte zeigen, evtl. auch mit Musik und Videos untermalen. Sie möchten vielleicht auch Ihren Kunden erlauben, Informationen aus Ihren Datenbanken abzufragen oder einzugeben, um Ihre Abläufe zu optimieren.

CompJur berät und unterstützt Sie in allen rechtlichen Belangen des Internet-Auftritts. Durch die Veröffentlichung fremder Bilder, Texte oder Musikstücke, das Abspeichern, Bearbeiten und Darstellen von Kundendaten, sind datenschutzrechtliche und urheberrechtliche Aspekte zu beachten. Auch das Wettbewerbs- und Strafrecht sind im Auge zu behalten.


E-Commerce

Das Internet ermöglicht es, auf einfache Art und Weise weltweit Geschäfte abzuschliessen.
Zahlreiche gesetzliche Vorschriften werden durch den
E-Commerce tangiert. Zu nennen sind das Kaufvertragsrecht, das Datenschutzrecht, das Immaterialgüterrecht, das Wettbewerbsrecht und viele andere. Sehr schnell kann man mit unliebsamen Überraschungen konfrontiert werden.

CompJur unterstützt und berät Sie in allen rechtlichen Belangen des E-Commerce, sei dies bei der Erarbeitung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), bei der Online-Vertragsgestaltung, bei der Definition von Liefer-, Zahlungs- oder Garantiekonditionen oder in Fragen der Haftung.


Vertragsanalyse und -gestaltung

Sind Sie an EDV-Projekten beteiligt?
Vermitteln oder verleihen Sie Personal im Informatikbereich?
Sind Sie Vertreiber oder Konsument von Komponenten oder Dienstleistungen im Hardware-, Software- sowie Netzbereich?
Wollen Sie sich bestmöglichst absichern, falls Ihr Software- Lieferant seine Tätigkeit, z.B. infolge Konkurs, einstellt?

CompJur unterstützt Sie bei der Gestaltung und Ausarbeitung von Verträgen im IT-Bereich (Allgemeine Geschäftsbedingungen, Kaufverträge, Werkverträge, Aufträge, Lizenzverträge, Providerverträge, Verträge über den Personalverleih, Escrow-Verträge etc.). Auf Wunsch steht Ihnen CompJur auch bei den Vertragsverhandlungen zur Seite. Bestehende Verträge überprüfen wir auf Schwachstellen.

Die Erfahrung zeigt: Gut ausgearbeitete Verträge lohnen sich!


Interessenvertretung

Stehen Sie in einer rechtlich verwickelten Situation?
Werden Sie von jemandem verklagt, weil Sie auf Ihrer Homepage unzulässige Werbung betreiben?
Haben Sie Anspruch auf Schadenersatz, weil die Ihnen gelieferte Software nicht funktioniert?

CompJur vertritt Ihre Rechtsansprüche gegenüber Dritten. Wir führen für Sie heikle Verhandlungen und setzen Ihre Ansprüche durch, wenn nötig gerichtlich.
In besonderen Fällen ziehen wir externe Rechtsanwälte bei.


Gutachten

Die Erfahrung zeigt, dass es für Dritte oft schwierig ist, die hochtechnische IT-Materie zu erfassen, sprechen doch Juristen und Informatiker nicht dieselbe Sprache.

CompJur bringt EDV und Recht zusammen.
CompJur erstellt Gutachten, die von allen Beteiligen eines Streitfalles verstanden und somit akzeptiert werden können.


Schiedsrichter

Sachverhalte im EDV-Bereich erfordern spezifisches Fachwissen. Die Durchsetzung von Rechtsansprüchen kann schwierig sein. Zudem dauern Gerichtsverfahren oft sehr lange.

CompJur kann bei einem Rechtsstreit als Vermittlerin angerufen werden. CompJur ist in der Lage, die beidseitigen Interessen abzuwägen und den Rechtsstreit einer sachgerechten Lösung zuzuführen.
Die Mitarbeiter von CompJur können auch als Schiedsrichter in förmlichen Schiedsverfahren angerufen werden.


 

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