Internet
Sie haben erkannt, dass eine Präsenz Ihrer Firma im Internet in der
heutigen Zeit unabdingbar geworden ist. Sie möchten Ihre Produkte zeigen, evtl. auch mit Musik und Videos
untermalen. Sie möchten vielleicht auch Ihren Kunden erlauben, Informationen aus Ihren Datenbanken abzufragen oder einzugeben, um Ihre
Abläufe zu optimieren.
CompJur berät und unterstützt Sie in allen rechtlichen Belangen
des Internet-Auftritts. Durch die Veröffentlichung fremder Bilder, Texte oder
Musikstücke, das Abspeichern, Bearbeiten und Darstellen von Kundendaten, sind
datenschutzrechtliche und urheberrechtliche Aspekte zu beachten. Auch das Wettbewerbs- und
Strafrecht sind im Auge zu behalten.
E-Commerce
Das Internet ermöglicht es, auf einfache Art und Weise weltweit
Geschäfte abzuschliessen.
Zahlreiche gesetzliche Vorschriften werden durch den
E-Commerce tangiert. Zu nennen sind das Kaufvertragsrecht, das Datenschutzrecht,
das Immaterialgüterrecht, das Wettbewerbsrecht
und viele andere. Sehr schnell kann man mit unliebsamen Überraschungen konfrontiert
werden.
CompJur unterstützt und berät Sie in allen rechtlichen Belangen
des E-Commerce, sei dies bei der Erarbeitung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB),
bei der Online-Vertragsgestaltung, bei der Definition von Liefer-, Zahlungs- oder
Garantiekonditionen oder in Fragen der Haftung.
Vertragsanalyse
und -gestaltung
Sind Sie an EDV-Projekten
beteiligt?
Vermitteln oder verleihen Sie Personal im Informatikbereich?
Sind Sie Vertreiber oder Konsument von Komponenten oder Dienstleistungen im Hardware-, Software- sowie Netzbereich?
Wollen Sie sich bestmöglichst absichern, falls Ihr Software- Lieferant seine Tätigkeit,
z.B. infolge Konkurs, einstellt?
CompJur unterstützt Sie bei der Gestaltung und Ausarbeitung von
Verträgen im IT-Bereich (Allgemeine Geschäftsbedingungen, Kaufverträge, Werkverträge,
Aufträge, Lizenzverträge, Providerverträge, Verträge über den Personalverleih,
Escrow-Verträge etc.). Auf Wunsch steht Ihnen CompJur auch bei den Vertragsverhandlungen
zur Seite. Bestehende Verträge überprüfen wir auf Schwachstellen.
Die Erfahrung zeigt: Gut ausgearbeitete
Verträge lohnen sich!
Interessenvertretung
Stehen Sie in einer rechtlich verwickelten Situation?
Werden Sie von jemandem verklagt, weil Sie auf Ihrer Homepage unzulässige Werbung
betreiben?
Haben Sie Anspruch auf Schadenersatz, weil die Ihnen gelieferte Software nicht
funktioniert?
CompJur vertritt Ihre Rechtsansprüche
gegenüber Dritten. Wir führen für Sie heikle Verhandlungen und setzen Ihre Ansprüche
durch, wenn nötig gerichtlich.
In besonderen Fällen ziehen wir externe Rechtsanwälte bei.
Gutachten
Die Erfahrung zeigt, dass es für Dritte oft schwierig ist, die
hochtechnische IT-Materie zu erfassen, sprechen doch Juristen und Informatiker nicht
dieselbe Sprache.
CompJur bringt EDV und Recht zusammen.
CompJur erstellt Gutachten, die von allen Beteiligen eines Streitfalles verstanden und
somit akzeptiert werden können.
Schiedsrichter
Sachverhalte im EDV-Bereich erfordern spezifisches
Fachwissen. Die Durchsetzung von Rechtsansprüchen kann schwierig sein.
Zudem dauern Gerichtsverfahren oft sehr lange.
CompJur kann bei einem Rechtsstreit als Vermittlerin angerufen
werden. CompJur ist in der Lage, die beidseitigen Interessen abzuwägen und den
Rechtsstreit einer sachgerechten Lösung zuzuführen.
Die Mitarbeiter von CompJur können auch als Schiedsrichter in förmlichen
Schiedsverfahren angerufen werden.