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Schnittstelle zwischen
Informatik und Recht

Schnittstelle zwischen EDV und Recht Inhaltsverzeichnis Unsere Kernkompetenzen Unsere Dienstleistungen Rechtsberatung im IT-Bereich Recht und Internet Recht und E-Commerce Vertragsgestaltung im IT-Bereich Interessenvertretung Gutachten Schiedsrichterfunktion Unser Firmenprofil Unsere Kunden Unsere Konditionen Kontakt Unsere Kernkompetenzen CompJur unterstützt Sie bei der Lösung rechtlicher Probleme im IT-Bereich, insbesondere in den Gebieten Internet E- Commerce Software-Entwicklung, -Kauf und -Lizenzierung Hardware Vertragsgestaltung für EDV-Projekte Haftpflicht aus IT-Projekten Urheberrecht Unsere Dienstleistungen Haben Sie ein Rechtsproblem im IT-Bereich und wissen nicht mehr weiter? Möchten Sie etwa wissen, welche Werbung Sie auf Ihrer Homepage betreiben können? Oder möchten Sie wissen, wie Sie Ihre Software rechtlich schützen können? CompJur leistet umfassende Rechtsberatung. Das Schwergewicht liegt in folgenden Bereichen: Internet E-Commerce Softwareschutz Haftpflicht aus EDV-Projekten Datenschutz Escrow Sie haben erkannt, dass eine Präsenz Ihrer Firma im Internet in der heutigen Zeit unabdingbar geworden ist. Sie möchten Ihre Produkte zeigen, evtl. auch mit Musik und Videos untermalen. Sie möchten vielleicht auch Ihren Kunden erlauben, Informationen aus Ihren Datenbanken abzufragen oder einzugeben, um Ihre Abläufe zu optimieren. CompJur berät und unterstützt Sie in allen rechtlichen Belangen des Internet- Auftritts. Durch die Veröffentlichung fremder Bilder, Texte oder Musikstücke, das Abspeichern, Bearbeiten und Darstellen von Kundendaten, sind daten schutzrechtliche und urheberrechtliche Aspekte zu beachten. Auch das Wettbewerbs- und Strafrecht sind im Auge zu behalten. Das Internet ermöglicht es, auf einfache Art und Weise weltweit Geschäfte abzuschliessen. Zahlreiche gesetzliche Vorschriften werden durch den E-Commerce tangiert. Zu nennen sind das Kaufvertragsrecht, das Datenschutzrecht, das Immaterialgüterrecht, das Wettbewerbsrecht und viele andere. Sehr schnell kann man mit unliebsamen Überraschungen konfrontiert werden. CompJur unterstützt und berät Sie in allen rechtlichen Belangen des E-Commerce, sei dies bei der Erarbeitung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), bei der Online-Vertragsgestaltung, bei der Definition von Liefer-, Zahlungs- oder Garantiekonditionen oder in Fragen der Haftung. Sind Sie an EDV-Projekten beteiligt? Vermitteln oder verleihen Sie Personal im Informatikbereich? Sind Sie Vertreiber oder Konsument von Komponenten oder Dienstleistungen im Hardware-, Software- sowie Netzbereich? Wollen Sie sich bestmöglichst absichern, falls Ihr Software- Lieferant seine Tätigkeit, z.B. infolge Konkurs, einstellt? CompJur unterstützt Sie bei der Gestaltung und Ausarbeitung von Verträgen im IT-Bereich (Allgemeine Geschäftsbedingungen, Kaufverträge, Werkverträge, Aufträge, Lizenzverträge, Providerverträge, Verträge über den Personalverleih, Escrow-Verträge etc.). Auf Wunsch steht Ihnen CompJur auch bei den Vertragsverhandlungen zur Seite. Bestehende Verträge überprüfen wir auf Schwachstellen. Die Erfahrung zeigt: Gut ausgearbeitete Verträge lohnen sich! Stehen Sie in einer rechtlich verwickelten Situation? Werden Sie von jemandem verklagt, weil Sie auf Ihrer Homepage unzulässige Werbung betreiben? Haben Sie Anspruch auf Schadenersatz, weil die Ihnen gelieferte Software nicht funktioniert? CompJur vertritt Ihre Rechtsansprüche gegenüber Dritten. Wir führen für Sie heikle Verhandlungen und setzen Ihre Ansprüche durch, wenn nötig gerichtlich. In besonderen Fällen ziehen wir externe Rechtsanwälte bei. Die Erfahrung zeigt, dass es für Dritte oft schwierig ist, die hochtechnische IT-Materie zu erfassen, sprechen doch Juristen und Informatiker nicht dieselbe Sprache. CompJur bringt EDV und Recht zusammen. CompJur erstellt Gutachten, die von allen Beteiligen eines Streitfalles verstanden und somit akzeptiert werden können. Sachverhalte im EDV- Bereich erfordern spezifisches Fachwissen. Die Durchsetzung von Rechtsansprüchen kann schwierig sein. Zudem dauern Gerichtsverfahren oft sehr lange. CompJur kann bei einem Rechtsstreit als Vermittlerin angerufen werden. CompJur ist in der Lage, die beidseitigen Interessen abzuwägen und den Rechtsstreit einer sachgerechten Lösung zuzuführen. Die Mitarbeiter von CompJur können auch als Schiedsrichter in förmlichen Schiedsverfahren angerufen werden. Firmenprofil CompJur entstand aus der seit bestehenden Zusammenarbeit von Rechtsanwälten und Wirtschaftsinformatikern, mit dem Ziel, die Kooperation in den Bereichen Recht und EDV zu professionalisieren und unter einer gemeinsamen Firma anzubieten. Die Tätigkeit von CompJur besteht in der Erbringung von Rechtsdienstleistungen im IT-Bereich. Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Rechtsberatung, der Ausgestaltung von Verträgen, der juristischen Begleitung von EDV-Projekten sowie in der Durchsetzung von Rechtsansprüchen. Die Tätigkeit von CompJur ist sowohl national wie international ausgerichtet. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in CH-Basel. CompJur garantiert seinen Kunden absolute Diskretion. Die elektronische Kommunikation wird auf Wunsch verschlüsselt geführt (PGP). Kundenkreis Die Dienstleistungen von CompJur richten sich primär an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), welche einen starken Bezug zu IT-Belangen haben. Als Beispiele seien genannt: Hersteller und Vertreiber von Hard- und Software Auftraggeber und Käufer von Software E-Commerce-Betreiber Provider Hersteller von Homepages Betriebe mit sonstigem Bezug zur EDV Daneben unterstützt CompJur auch Grossfirmen bei der Lösung spezifischer Rechtsprobleme im IT-, E- Commerce- und Online-Umfeld. Schliesslich sind uns Privatpersonen, welche ein EDV-spezifisches Rechtsproblem haben, als Kunden willkommen. Konditionen CompJur verrechnet ihre Dienstleistungen im Stundenaufwand. Dieser bemisst sich nach der Wichtigkeit und Dringlichkeit der Angelegenheit. Ferner berücksichtigen wir in Ausnahmefällen die finanzielle Leistungsfähigkeit unserer Kunden. Sofern sachgerecht, kann ein Pauschalhonorar vereinbart werden. Vor Inangriffnahme eines Mandates wird auf jeden Fall die Kostenseite besprochen. Weitere Hinweise zu den Kosten finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Kontakt CompJur GmbH St. Alban-Graben Postfach CH- Basel contact@compjur.com http://www.compjur.com Informatik und Recht zwei Welten zwei Sprachen CompJur bringt sie zusammen Schnittstelle zwischen EDV und Recht Inhaltsverzeichnis Unsere Kernkompetenzen Unsere Dienstleistungen Rechtsberatung im IT-Bereich Recht und Internet Recht und E-Commerce Vertragsgestaltung im IT-Bereich Interessenvertretung Gutachten Schiedsrichterfunktion Unser Firmenprofil Unsere Kunden Unsere Konditionen Kontakt Unsere Kernkompetenzen CompJur unterstützt Sie bei der Lösung rechtlicher Probleme im IT-Bereich, insbesondere in den Gebieten Internet E- Commerce Software-Entwicklung, -Kauf und -Lizenzierung Hardware Vertragsgestaltung für EDV-Projekte Haftpflicht aus IT-Projekten Urheberrecht Unsere Dienstleistungen Haben Sie ein Rechtsproblem im IT-Bereich und wissen nicht mehr weiter? Möchten Sie etwa wissen, welche Werbung Sie auf Ihrer Homepage betreiben können? Oder möchten Sie wissen, wie Sie Ihre Software rechtlich schützen können? CompJur leistet umfassende Rechtsberatung. Das Schwergewicht liegt in folgenden Bereichen: Internet E-Commerce Softwareschutz Haftpflicht aus EDV-Projekten Datenschutz Escrow Sie haben erkannt, dass eine Präsenz Ihrer Firma im Internet in der heutigen Zeit unabdingbar geworden ist. Sie möchten Ihre Produkte zeigen, evtl. auch mit Musik und Videos untermalen. Sie möchten vielleicht auch Ihren Kunden erlauben, Informationen aus Ihren Datenbanken abzufragen oder einzugeben, um Ihre Abläufe zu optimieren. CompJur berät und unterstützt Sie in allen rechtlichen Belangen des Internet- Auftritts. Durch die Veröffentlichung fremder Bilder, Texte oder Musikstücke, das Abspeichern, Bearbeiten und Darstellen von Kundendaten, sind daten schutzrechtliche und urheberrechtliche Aspekte zu beachten. Auch das Wettbewerbs- und Strafrecht sind im Auge zu behalten. Das Internet ermöglicht es, auf einfache Art und Weise weltweit Geschäfte abzuschliessen. Zahlreiche gesetzliche Vorschriften werden durch den E-Commerce tangiert. Zu nennen sind das Kaufvertragsrecht, das Datenschutzrecht, das Immaterialgüterrecht, das Wettbewerbsrecht und viele andere. Sehr schnell kann man mit unliebsamen Überraschungen konfrontiert werden. CompJur unterstützt und berät Sie in allen rechtlichen Belangen des E-Commerce, sei dies bei der Erarbeitung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), bei der Online-Vertragsgestaltung, bei der Definition von Liefer-, Zahlungs- oder Garantiekonditionen oder in Fragen der Haftung. Sind Sie an EDV-Projekten beteiligt? Vermitteln oder verleihen Sie Personal im Informatikbereich? Sind Sie Vertreiber oder Konsument von Komponenten oder Dienstleistungen im Hardware-, Software- sowie Netzbereich? Wollen Sie sich bestmöglichst absichern, falls Ihr Software- Lieferant seine Tätigkeit, z.B. infolge Konkurs, einstellt? CompJur unterstützt Sie bei der Gestaltung und Ausarbeitung von Verträgen im IT-Bereich (Allgemeine Geschäftsbedingungen, Kaufverträge, Werkverträge, Aufträge, Lizenzverträge, Providerverträge, Verträge über den Personalverleih, Escrow-Verträge etc.). Auf Wunsch steht Ihnen CompJur auch bei den Vertragsverhandlungen zur Seite. Bestehende Verträge überprüfen wir auf Schwachstellen. Die Erfahrung zeigt: Gut ausgearbeitete Verträge lohnen sich! Stehen Sie in einer rechtlich verwickelten Situation? Werden Sie von jemandem verklagt, weil Sie auf Ihrer Homepage unzulässige Werbung betreiben? Haben Sie Anspruch auf Schadenersatz, weil die Ihnen gelieferte Software nicht funktioniert? CompJur vertritt Ihre Rechtsansprüche gegenüber Dritten. Wir führen für Sie heikle Verhandlungen und setzen Ihre Ansprüche durch, wenn nötig gerichtlich. In besonderen Fällen ziehen wir externe Rechtsanwälte bei. Die Erfahrung zeigt, dass es für Dritte oft schwierig ist, die hochtechnische IT-Materie zu erfassen, sprechen doch Juristen und Informatiker nicht dieselbe Sprache. CompJur bringt EDV und Recht zusammen. CompJur erstellt Gutachten, die von allen Beteiligen eines Streitfalles verstanden und somit akzeptiert werden können. Sachverhalte im EDV- Bereich erfordern spezifisches Fachwissen. Die Durchsetzung von Rechtsansprüchen kann schwierig sein. Zudem dauern Gerichtsverfahren oft sehr lange. CompJur kann bei einem Rechtsstreit als Vermittlerin angerufen werden. CompJur ist in der Lage, die beidseitigen Interessen abzuwägen und den Rechtsstreit einer sachgerechten Lösung zuzuführen. Die Mitarbeiter von CompJur können auch als Schiedsrichter in förmlichen Schiedsverfahren angerufen werden. Firmenprofil CompJur entstand aus der seit bestehenden Zusammenarbeit von Rechtsanwälten und Wirtschaftsinformatikern, mit dem Ziel, die Kooperation in den Bereichen Recht und EDV zu professionalisieren und unter einer gemeinsamen Firma anzubieten. Die Tätigkeit von CompJur besteht in der Erbringung von Rechtsdienstleistungen im IT-Bereich. Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen in der Rechtsberatung, der Ausgestaltung von Verträgen, der juristischen Begleitung von EDV-Projekten sowie in der Durchsetzung von Rechtsansprüchen. Die Tätigkeit von CompJur ist sowohl national wie international ausgerichtet. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in CH-Basel. CompJur garantiert seinen Kunden absolute Diskretion. Die elektronische Kommunikation wird auf Wunsch verschlüsselt geführt (PGP). Kundenkreis Die Dienstleistungen von CompJur richten sich primär an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), welche einen starken Bezug zu IT-Belangen haben. Als Beispiele seien genannt: Hersteller und Vertreiber von Hard- und Software Auftraggeber und Käufer von Software E-Commerce-Betreiber Provider Hersteller von Homepages Betriebe mit sonstigem Bezug zur EDV Daneben unterstützt CompJur auch Grossfirmen bei der Lösung spezifischer Rechtsprobleme im IT-, E- Commerce- und Online-Umfeld. Schliesslich sind uns Privatpersonen, welche ein EDV-spezifisches Rechtsproblem haben, als Kunden willkommen. Konditionen CompJur verrechnet ihre Dienstleistungen im Stundenaufwand. Dieser bemisst sich nach der Wichtigkeit und Dringlichkeit der Angelegenheit. Ferner berücksichtigen wir in Ausnahmefällen die finanzielle Leistungsfähigkeit unserer Kunden. Sofern sachgerecht, kann ein Pauschalhonorar vereinbart werden. Vor Inangriffnahme eines Mandates wird auf jeden Fall die Kostenseite besprochen. Weitere Hinweise zu den Kosten finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 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